Genauer gesagt besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, sich durch die KfW Förderbank finanziell unter die Arme greifen zu lassen. Weitere mögliche Anlaufstellen sind gegebenenfalls die Gemeinden und Kommunen.
Generell gilt auch mit Hinblick auf die finanzielle Förderung des Umbaus in ein barrierefreies Bad, dass sich verschiedene Unterstützungsvarianten mitunter auch miteinander ergänzen lassen.
Wer hier besonders modern (und effektiv) vorgehen möchte, sollte sich unter anderem mit Hinblick auf eine Kombination aus dem Umbau in ein barrierefreies Badezimmer und eine Sanierung mit Hinblick auf neue Energien erkundigen. Wichtig ist es jedoch in jedem Fall, sich nicht nur über die entsprechenden Förderungen, sondern auch mit Hinblick auf die individuellen Vorgaben zur Kombination schlau zu machen. Oder anders: nicht alle baulichen Projekte können im Zuge eines Umbaus und auf Basis der KfW miteinander kombiniert und finanziell unterstützt werden.
Welche Maßnahmen können miteinander kombiniert werden?
Generell gilt, dass ein Darlehen von der KfW nicht immer mit anderen Zuschussarten kombiniert werden kann. Wichtig ist es hierbei immer, dass die entsprechende Summe der Aufwendungen, die gefördert werden können, nicht überschritten wird.
Auch dann, wenn der Umbau jedoch noch nicht zwingend notwendig ist, lohnt es sich -gerade als Eigentümer- jedoch immer, sich mit einem derartigen Vorhaben (und den entsprechenden Fördermöglichkeiten) zu befassen. Immerhin ist es somit unter anderem auch möglich, den Wert der betreffenden Immobilie nachhaltig zu steigern.
Besonders mit Hinblick auf die Förderung der KfW hat sich in diesem Bereich jedoch viel getan. So waren hier immer sowohl der Kredit der KfW als auch der Zuschuss (455-B) von besonderer Bedeutung für Menschen, die ihr Bad entsprechend umbauen wollten. Derzeit kommt es aber nur noch zur Förderung für Projekte, die sich mit dem Thema „Einbruchschutz“ befassen. Ob in Zukunft wieder weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, steht noch nicht fest.
Besonders beliebt ist derzeit das Kombinieren von Krediten des energieeffizienten Sanierens. Wer möchte, kann hierbei auch einen weiteren Kredit aufstocken und die Heizungsanlage mit Hinblick auf erneuerbare Energien umrüsten.
Anhand der aufgeführten Beispiele wird deutlich, dass der Kreditnehmer hier über ein vergleichsweise hohes Maß an Flexibilität verfügt. Dementsprechend stellt sich jedoch die Frage: welche Vorhaben bzw. Förderungen können nicht miteinander kombiniert werden?
Wo liegen die Grenzen einer flexiblen Kombination verschiedener Fördermaßnahmen?
Wurde eine bestimmte Maßnahme zum Umbau bereits bezuschusst, ist es nicht möglich, Kredite aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zu nutzen. Weiterhin ist es nicht realisierbar, den Zuschuss aus dem KfW-Programm (455-B) und den Förderkredit der KfW (159) miteinander zu vermischen.
Wer sein Vorhaben mit Zuschüssen von anderen Anbietern außer der KfW unterstützen möchte, muss sicherstellen, dass die entsprechenden Beträge maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten der KfW-Mittel erreichen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung der Unterstützung durch die KfW Bank.
Allerdings gilt, dass Sanierungen, die nicht im festen Wohnsitz, sondern in einem Ferienhaus vorgenommen werden sollen, nicht finanziell unterstützt werden.
Welche Ansprechpartner -außer der KfW- gibt es noch?
Selbstverständlich existieren auch abseits der KfW Bank noch weitere Fördermaßnahmen, auf deren Basis ein Bad barrierefrei gestaltet werden kann.
Weitere Ansprechpartner sind in diesem Zusammenhang unter anderem…:
- die Pflegeversicherung bzw. die Pflegekasse
- die Krankenkasse
- verschiedene Stiftungen
- die Eingliederungshilfe
- verschiedene Wohnbauförderprogramme (diese unterscheiden sich in ihrer Höhe je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen)