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Zuschüsse für Ihr barrierefreies Bad

Allgemein 29. Juni 2020


Absolut Bad Blog | Zuschüsse für Ihr barrierefreies Bad | Bild 1

 

Genauer gesagt besteht in diesem Zusammenhang die Möglich­keit, sich durch die KfW Förder­bank finanziell unter die Arme greifen zu lassen. Weitere mögliche An­laufstellen sind ge­ge­benen­falls die Gemeinden und Kommunen.

Generell gilt auch mit Hin­blick auf die finanzielle Förderung des Um­baus in ein barriere­freies Bad, dass sich ver­schiedene Unter­stützungs­varianten mit­unter auch mit­einander er­gänzen lassen.

Wer hier be­sonders modern (und effektiv) vorgehen möchte, sollte sich unter anderem mit Hin­blick auf eine Kombination aus dem Umbau in ein barrierefreies Badezimmer und eine Sanierung mit Hin­blick auf neue Energien erkundigen. Wichtig ist es jedoch in jedem Fall, sich nicht nur über die entsprechenden Förderungen, sondern auch mit Hin­blick auf die individuellen Vor­gaben zur Kombination schlau zu machen. Oder anders: nicht alle bau­lichen Projekte können im Zuge eines Um­baus und auf Basis der KfW mit­einander kombiniert und finanziell unterstützt werden.

 


Welche Maßnahmen können miteinander kombiniert werden?

Generell gilt, dass ein Darlehen von der KfW nicht immer mit anderen Zuschuss­arten kombiniert werden kann. Wichtig ist es hierbei immer, dass die entsprechende Summe der Auf­wendungen, die ge­fördert werden können, nicht über­schritten wird.

Auch dann, wenn der Um­bau jedoch noch nicht zwingend notwendig ist, lohnt es sich -gerade als Eigen­tümer- jedoch immer, sich mit einem der­artigen Vor­haben (und den ent­sprechenden Förder­möglich­keiten) zu befassen. Immer­hin ist es somit unter anderem auch mög­lich, den Wert der betreffenden Immobilie nach­haltig zu steigern.

Besonders mit Hin­blick auf die Förderung der KfW hat sich in diesem Bereich jedoch viel getan. So waren hier immer sowohl der Kredit der KfW als auch der Zuschuss (455-B) von besonderer Be­deutung für Menschen, die ihr Bad ent­sprechend um­bauen wollten. Derzeit kommt es aber nur noch zur Förderung für Projekte, die sich mit dem Thema „Einbruch­schutz“ befassen. Ob in Zukunft wieder weitere Bundes­mittel zur Ver­fügung gestellt werden, steht noch nicht fest.

Besonders beliebt ist derzeit das Kombinieren von Krediten des energie­effizienten Sanierens. Wer möchte, kann hierbei auch einen weiteren Kredit aufstocken und die Heizungs­anlage mit Hinblick auf erneuerbare Energien umrüsten.

Anhand der auf­ge­führten Bei­spiele wird deutlich, dass der Kredit­nehmer hier über ein vergleichs­weise hohes Maß an Flexibilität verfügt. Dementsprechend stellt sich jedoch die Frage: welche Vor­haben bzw. Förderungen können nicht miteinander kombiniert werden?

 


Wo liegen die Grenzen einer flexiblen Kombination verschiedener Fördermaßnahmen?

Wurde eine be­stimmte Maß­nahme zum Um­bau bereits bezuschusst, ist es nicht möglich, Kredite aus anderen Förder­programmen von Bund und Ländern zu nutzen. Weiter­hin ist es nicht realisierbar, den Zu­schuss aus dem KfW-Programm (455-B) und den Förder­kredit der KfW (159) miteinander zu ver­mischen.

Wer sein Vor­haben mit Zu­schüssen von anderen An­bietern außer der KfW unter­stützen möchte, muss sicher­stellen, dass die ent­sprechenden Be­träge maximal 10 Prozent der förder­fähigen Kosten der KfW-Mittel erreichen. An­sonsten käme es zu einer Kürzung der Unter­stützung durch die KfW Bank.

Aller­dings gilt, dass Sanierungen, die nicht im festen Wohn­sitz, sondern in einem Ferien­haus vorgenommen werden sollen, nicht finanziell unter­stützt werden.

 


Welche Ansprechpartner -außer der KfW- gibt es noch?

Selbst­verständlich existieren auch abseits der KfW Bank noch weitere Förder­maßnahmen, auf deren Basis ein Bad barriere­frei ge­staltet werden kann.

Weitere Ansprech­partner sind in diesem Zusammen­hang unter anderem…:

 

  • die Pflegeversicherung bzw. die Pflegekasse
  • die Krankenkasse
  • verschiedene Stiftungen
  • die Eingliederungshilfe
  • verschiedene Wohn­bau­förder­programme (diese unter­scheiden sich in ihrer Höhe je nachdem, in welchem Bundes­land Sie wohnen)